Chauseegeld Waltersdorf
Chaussee- und Brückengeld in Waltersdorf
Ein Chaussee- und Brückengeld wurde in der Gaststätte Waltersdorf von 1860 bis 1905 erhoben. Seit dem Bau der beiden Steinbrücken 1858 und der Errichtung einer für die damalige Zeit ordentlichen Straße im Jahre 1865, welche bis zur Tälermühle reichte, wurde im Dorf Waltersdorf an unserer Gaststätte ein Schlagbaum errichtet. Er hatte den Zweck, dass nachts die Straße durch Waltersdorf nur gegen ein Entgelt passiert werden konnte.
Das Öffnen und Schließen des Schlagbaumes für durchfahrende Gespanne erfolgte in den 45 Jahren nur durch den jeweiligen Gastwirt der Familie Köppler. Dieser schlief in der sogenannten kleinen Stube. Kam ein Fuhrwerk, klopfte der Fahrer an das kleine Fenster . Der Wirt ging mit hinaus und kassierte pro Fuhrwerk 0,10 RM. Dann wurde die Durchfahrt freigegeben.. Der Wirt erhielt nur ein geringes Entgelt. Der Hauptteil kam in die Gemeindekasse.
Die nicht befestigte Chaussee in die Tälerdörfer wurde erst 1930 durch die Besitzer der Tälermühle, Roßner, bis zur Tälermühle als Teerstraße befestigt. Sie hatte eine Breite, wie sie auch 1986 noch ist.Die Straße oberhalb der Tälermühle wurde erst 1933 bis Eineborn, Abzweigung Tautendorf, ordentlich befestigt.
Aus der Waltersdorfer Chronik von Horst Sippach, Waltersdorf
Auf dem historischen Foto ist der Schlagbaum zu sehen. der in der Nacht die Tälerstraße „abriegelte“.
Auf einer historischen Ansichtskarte, die Familie Degner aus dem Waltersdorfer Gasthof uns freundlicherweise zur Verfügung stellte, ist ebenfalls noch die Treppe zu sehen, die zu besagtem Fenster führte, wenn man passieren wollte. Auch noch viele Jahre nach der Chausseegeldzeit wurden durch dieses Fenster die Bedienung der Schänken- und die Postgeschäfte abgewickelt. (s. Bildausschnittt)